Aus Sicht der SPD ist diese Frage nach dem Verlauf der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. November 2022 eindeutig mit Ja zu beantworten.
Das jetzige, in den 1970er Jahren errichtete Gebäude hat kaum ausreichende Räumlichkeiten, ist nicht barrierefrei und leidet unter einem immensen Renovierungsstau. Eine Sanierung und Erweiterung bergen aber viele Risiken, u.a. hinsichtlich einer möglichen Schadstoffbelastung sowie der Unkalkulierbarkeit der Maßnahmen beim Brandschutz.
Von den vier Varianten, die die DKC-Kommunalberatung aus Köln in einer Machbarkeitsstudie im Auftrag der Gemeinde untersucht hat, bleiben bei realistischer Betrachtung nur zwei Varianten übrig: Neubau an alter Stelle (Variante 2) oder Neubau auf einem noch nicht vorhandenen Grundstück (Variante 3). Eine Entscheidung zugunsten einer dieser beiden Varianten konnte die SPD-Fraktion auf der Sitzung aber nicht fällen.
Während die CDU uneingeschränkt und vehement für die Variante 3 votierte, konnten die Antworten des Vertreters der DKC und der Verwaltung auf die Fragen der SPD nicht überzeugen. „Die Behauptung, dass diese Variante die wirtschaftlichste Lösung ist, basiert nicht auf Fakten, sondern überwiegend auf reinen Annahmen“ so SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Wollmann. Der finanzielle Unterschied zwischen den beiden Varianten macht gerade mal 7 Prozent aus. Dabei sind die Kosten für ein neues Grundstück noch gar nicht einbezogen. „Das Argument, dass man diese ja noch nicht kennt, hilft uns nicht wirklich bei einer Entscheidung“ so Wollmann.
Sehr problematisch sieht die SPD-Fraktion auch die Entscheidung der DKC, sich bei der Kostenberechnung für einen Rathausneubau auf den saldierten Ressourcenverbrauch zu beziehen. Dabei wird der gesamte Ressourcenverbrauch bis zum 31.12.2051 unter Berücksichtigung der Vermögensentwicklung ermittelt. Das ist zwar legitim, allerdings für den finanztechnisch nicht ganz so versierten Bürger nur schlecht nachvollziehbar. Nach dieser Berechnungsgrundlage sprechen wir von 5,7 bzw. 5,3 Mio. Euro für einen Rathausneubau. Die Investitionskosten liegen allerdings immerhin bei mehr als 20 Millionen Euro.
Da gleichzeitig die Sanierung oder ein Neubau der Grundschule in Villip finanziell zu stemmen sind, kommen mit diesen beiden Projekten hohe Kosten auf die Wachtberger Bürgerinnen und Bürger zu. Ein Rathausneubau kann somit nicht im Hauruckverfahren in einer Sondersitzung beschlossen werden.
Die SPD-Fraktion fordert vor einer endgültigen Entscheidung von der Verwaltung daher noch die Beantwortung folgender Fragen:
Wie hoch wird der Ertragshaushalt der Gemeinde durch eine solche Baumaßnahme jährlich belastet, etwa durch Finanzierungskosten, Abschreibung, Zinsen etc.?
Und wieviel wird der Rathausneubau dann am Ende tatsächlich kosten?
Andreas Wollmann, SPD-Fraktionsvorsitzender